MARKTGEMEINDE BERNHARDSTHAL
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Information zum NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde.
Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln.
Neuerungen im NÖ Hundehaltegesetz
Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023
Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes
Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
!!! Bitte kommen Sie dieser Bestimmung unaufgefordert nach und legen Sie den Nachweis der Haftpflichtversicherung am Gemeindeamt vor. Gerne können Sie diesen auch per Mail an gemeinde@bernhardsthal.gv.at senden !!!
Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt
Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.
Zusatzinfo:
Die Hundeschule Dogs4Life in Mistelbach bietet laufend Termine zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde inkl. Ausstellung des Hundepasses.Die erlangte allgemeine Sachkunde hat eine lebenslange Gültigkeit.
Anmeldung unter: office@hundeschulemistelbach.at
Infos unter: www.hundeschulemistelbach.at