Bereitstellungsgebühr 3 - 5 m³

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt115,50 €

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Eine Benützung der Wasserversorgungsanlage ist nicht Voraussetzung für die Möglichkeit zur Vorschreibung der Bereitstellungsgebühr. Es reicht aus, dass eine Benützungsmöglichkeit vorhanden ist.